Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der LETSSWAP24 Plattform

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen SWAP INNOVATIONS GmbH, Grimmastr. 6, 88250 Weingarten, Amtsgericht Ulm, HRB 744210 (nachfolgend „Plattformbetreiber“), bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs (nachfolgend „Nutzer“ oder „LETSSWAP24 Partner“) ein Business-to-Business Vermittlungs- und Verrechnungssystem auf der von dem Plattformbetreiber betriebenen Plattform (nachfolgend: „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von dem Plattformbetreiber angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von dem Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von dem Plattformbetreiber per im Account des Nutzers hinterlegte E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Das Angebot des Plattformbetreibers ist die Zurverfügungstellung einer Plattform zur überbetrieblichen und gemeinschaftlichen Nutzung von Ladungsträgerbeständen zwischen registrierten Nutzern aus Logistik, Industrie und Handelsunternehmen. Die Plattform dient ausschließlich der Vermittlung von freien Ladungsträgerbeständen zwischen den Nutzern untereinander. Die Plattform verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen den Beteiligten, insb. zwischen den Depotpartnern, wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Tauschgeschäfte, insb. der Suche nach Ladungsträgern pro Region, Anmeldung zur Abholung/Anlieferung am Partner Depot, digitale Dokumentation der Tauschabwicklung, digitale Palettenkonto und entsprechende Kontenbuchung, digitaler Palettenschein sowie Reporting.

(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Nutzers gem. § 3;
(b) Ausstellung eines digitalen Palettenscheins und Führung eines digitalen Palettenkontos gem. § 5;
(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern;
(d) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer.

(3) Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Plattform für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 72 Stunden fortbestehen.

§ 3 Zulassung und Zugang zur Plattform

(1) Voraussetzung für die Teilnahme auf der Plattform ist die Zulassung durch den Plattformbetreiber. Die Plattform steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.

(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten, Kontoverbindungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen. Für die Anmeldung ist ausschließlich eine Unternehmens-E-Mail-Adresse zu verwenden. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail durch den Plattformbetreiber. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Vertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Nutzer zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf der Website von SWAP (https://www.lets-swap24.de) einsehbar sind. Die genauen Kosten für die jeweilige Transaktion werden auf der Plattform individuell berechnet und vor Versenden der SWAP Anfrage dem Nutzer zur Bestätigung angezeigt (https://platform.lets-swap24.de).

(3) Die jeweils anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – monatlich abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. Mehrwertstellung, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig und per Lastschrift eingezogen. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.

(4) Der Nutzer hat die Möglichkeit, für die eigenen Mitarbeiter weitere Logins über eine geschäftliche E-Mail-Adresse des Mitarbeiters einrichten zu lassen. Hierfür ist ein separater Antrag durch den Nutzer notwendig. Nach Prüfung durch den Plattformbetreiber, wird dem Mitarbeiter ein Zugang gewährt. Der Plattformbetreiber behält sich vor, die Gewährung zu verweigern.

(5) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber dem Plattformbetreiber und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind, insbesondere Angaben zum Palettenbestand. Er verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

(6) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder die LETSSWAP24-Community-Richtlinien verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer dem Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Plattformbetreiber den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird der Plattformbetreiber den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

§ 4 Data-Hosting

(1) Der Plattformbetreiber überlässt dem Nutzer im Rahmen einer Fair Use Policy eine für die Nutzung angemessene Speicherplatzmenge auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Plattformbetreiber geht dabei davon aus, dass der Bedarf des Nutzers sich im Rahmen eines durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens bewegt. Bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung dieses durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens, wird der Plattformbetreiber den Nutzer davon rechtzeitig verständigen.

(2) Der Plattformbetreiber trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(4) Der Plattformbetreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers zu treffen.

(5) Der Plattformbetreiber verwendet in wirtschaftlich angemessenem Umfang die jeweils dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitstechnologien (Bsp. Verschlüsselungen, Kennwort- und Firewall-Schutz) bei der Bereitstellung der Plattform.

(6) Der Nutzer bleibt in jeden Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Plattformbetreiber jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe in elektronischer Form einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von dem Plattformbetreiber besteht, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten des Plattformbetreibers. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Der Nutzer wird jedoch darauf hingewiesen, dass das digitale Palettenkonto längstens 12 Monte in die Vergangenheit gespeichert wird. Eine entsprechende regelmäßige Speicherung der Daten durch den Nutzer durch Download wird daher empfohlen.

(7) Von der Herausgabeverpflichtung nach § 4 Abs. 6 sind jedoch nicht jene Daten umfasst, die von dritter Seite unter Verwendung der Plattform zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere nicht umfasst sind somit Daten, die im Auftrag eines Dritten über dessen Plattform-Account erzeugt und mit dem Nutzer geteilt worden sind.

§ 5 Digitales Palettenkonto im Rahmen einer Tauschgemeinschaft

(1) Jeder Nutzer unterhält beim Plattformbetreiber ein individuelles digitales Palettenkonto. In diesem digitalen Palettenkonto werden Guthaben und Bestand aus dem Palettentauschgeschäft verbucht und gegeneinander saldiert. Die Nutzer der LETSSWAP24 Plattform nutzen somit die Werteinheit des Guthabens und bilden so eine Tauschgemeinschaft. Die Nutzer sind damit einverstanden, im Wege dieses Verrechnungssystems die Palettentauschgeschäfte abzuwickeln und Verrechnungsguthaben als Tauschmittel zu akzeptieren. Kontenbewegungen innerhalb des Tauschrings dokumentieren erfolgte Realtransaktionen durch die Ausstellung eines digitalen Palettenscheins.

(2) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(3) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

§ 6 Pflichten der Nutzer

(1) Näheres zu den jeweiligen Beziehungen und Pflichten der Nutzer untereinander regeln die aktuellen LETSSWAP24-Community-Richtlinien, welche auf der Plattform (www.platform.lets-swap24.de) einsehbar sind.

(2) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber dem Plattformbetreiber und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden, und stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch den Plattformbetreiber gemäß Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers unter www.lets-swap.de oder www.platform.lets-swap.de informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

§ 7 Abwicklung von Tauschverträgen über die Plattform mit anderen Nutzern

(1) Ein Nutzer kann ausschließlich mit einem anderen registrierten Nutzer einen Palettentausch auf der Plattform des Plattformbetreibers durchführen. Ausschließlich die Tauschgeschäfte unter den Nutzern der Plattform wirken sich auf das Guthaben des Nutzers entsprechend der Angaben des digitalen Palettenscheins aus. Der Plattformbetreiber übernimmt für den über die Plattform geschlossenen Palettentausch weder eine Garantie für die Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der getauschten Paletten. Den Plattformbetreiber trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verpflichtungen im Rahmen des Palettentauschs zu sorgen.

(2) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

(3) Bei der Übernahme von Ladungsträger sind folgende Prüfungsschritte durchzuführen:
• Der Nutzer (Depotpartner) ist verpflichtet die angelieferten Ladungsträger auf Menge, Beschädigungen und ggf. Güte (gem. GS1 Qualitätsklassen) zu prüfen und mit den Anmeldedaten abzugleichen.
• Bei Abweichungen sind die geänderte Menge pro Ladungsträgertyp bzw. Güte vom Nutzer (Depotpartner) auf der Plattform abzuändern. Es wird dann ein digitaler Palettenschein durch den Plattformbetreiber nach der Bestätigung durch beide Nutzer (Tauschpartner) mit den finalen Daten erstellt.
• Bei unterschiedlichen Meinungen zu Menge und Güte erklären sich beide LETSSWAP24 Partner grundsätzlich bereit eine Einigung vor Ort anzustreben.
• Sollte keine Einigung der Parteien möglich sein, so ist der Tauschvorgang auf der Plattform zu stornieren bzw. abzubrechen.

(4) Bei der Übergabe von Ladungsträgern sind folgende Prüfungsschritte durchzuführen:
• Der LETSSWAP24 Partner ist verpflichtet die anzuliefernden Ladungsträger auf Menge, Beschädigungen und ggf. Güte (gem. GS1 Qualitätsklassen) zu prüfen und mit den Anmeldedaten abzugleichen.
• Bei Abweichungen sind die geänderte Menge pro Ladungsträgertyp bzw. Güte vom Empfänger Partner Depot auf der Plattform abzuändern. Es wird dann ein digitaler Palettenschein durch den Plattformbetreiber mit den finalen Daten erstellt.
• Bei unterschiedlichen Meinungen zu Menge und Güte erklären sich beide LETSSWAP24 Partner grundsätzlich bereit eine Einigung vor Ort anzustreben.
• Sollte keine Einigung der Parteien möglich sein, so ist der Tauschvorgang auf der Plattform zu stornieren bzw. abzubrechen.

(5) Der Plattformbetreiber haftet ausdrücklich nicht für Fehlmengen, Beschädigungen oder fehlerhaft erfasste Ladungsträgertypen im Verlaufe des Tauschvorgangs.

(6) Jeder Depotbetreiber erklärt sich grundsätzlich bereit, die erforderlichen Tätigkeiten im Rahmen der Anlieferung/Abholung (Staplerarbeiten) von Ladungsträgern kostenfrei für den anliefernden/abholenden LETSSWAP24 Partner durchzuführen. Die Fahrer des Depotbetreibers erhalten diese Dienstleistung wiederrum an anderen LETSSWAP24 Partner Depots im Gegenzug ebenfalls kostenfrei.

§ 8 Haftung des Plattformbetreibers

(1) Der Plattformbetreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Plattformbetreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Haftung des Plattformbetreibers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

(2) Für von dem Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung.

(3) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von dem Plattformbetreiber auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.

(5) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§ 9 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf die Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm angegebenen Informationen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 10 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Zugangs zur Plattform des Plattformbetreibers zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
(d) Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen;
(e) die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, insbesondere Bestand der Paletten, wahrheitsgemäß anzugeben und diese aktualisiert zu halten. Eine Prüfung der hinterlegten Daten und Informationen sichert der Nutzer in regelmäßigen Abständen zu.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Plattformbetreiber geltend machen.

§ 11 Datenverarbeitung und Einhaltung der Vertraulichkeit durch den Plattformbetreiber; Geheimnisschutz

(1) Die Server des Plattformbetreibers sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über das integrierte Nachrichtensystem, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit, der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass der Plattformbetreiber Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Ladungsträgervermittlungen sowie das Verhalten der Nutzer bei der Durchführung dieser Transaktionen in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass der Plattformbetreiber:
(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;
(b) die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation (inkl. Adresse) und Palettenbestand im Systembereich unter Verwaltung selbstständig auf der Plattform eingepflegten Daten speichert und im geschlossenen Bereich der Plattform für andere registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält.

(4) Der Plattformbetreiber wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Der Plattformbetreiber behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn der Plattformbetreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.

(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers unter www.platform.lets-swap24.de oder www.lets-swap24.de verwiesen.

(6) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf der Plattformbetreiber im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der §§ 3, 4, 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

§ 12 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, es sei denn, die Gegenforderung des Aufrechnenden beruht auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die dieser Forderung.

§ 13 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch den Plattformbetreiber gem. § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Plattformbetreiber insbesondere:
(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und/oder der LETSSWAP24-Community-Richtlinien, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;
(c) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 3 Abs. 2 und 3 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen;
(d) anhaltende Weigerung eines Depotbetreibers Ladungsträger herauszugeben zu wollen;
(e) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Plattformbetreibers liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mails wahren die Schriftform.

§ 14 Referenz

Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass der Plattformbetreiber das Logo und den Firmennamen des Nutzers für eigene Zwecke öffentlich, ohne vorherige Zustimmung des Nutzers, nutzen kann.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz des Plattformbetreibers. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 11.08.2022